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Cloud-Anbieter haften künftig für den Datenschutz ihrer Kunden
Unternehmen, die Cloud-Dienste anbieten, tragen künftig eine Mitverantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes durch ihre Kunden. Darauf weist die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS) hin. Die Mithaftung ergibt sich unmittelbar aus der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO), die im Mai nächsten Jahres in Kraft tritt, erklärt der NIFIS-Vorsitzende RA Dr. Thomas Lapp.