Sicherheit in der Sägewerksindustrie mit PSENradar und PSENopt von Pilz
Die Sägewerks- und Holzindustrie ist ein traditioneller Industriezweig, der oft durch robuste und raue Arbeitsbedingungen gekennzeichnet ist. Maschinensicherheit spielt in dieser Branche eine zentrale Rolle, da sie sowohl die Sicherheit der Arbeiter gewährleistet als auch die Effizienz der Produktionsprozesse steigert.
Ein Blick in die Maschinenrichtlinie zeigt, dass es neben einzelnen Maschinen auch eine Gesamtheit von Maschinen geben kann, die so angeordnet und betätigt werden, dass sie als Einheit funktionieren.
Die in Sägewerken verarbeiteten Rohmaterialien und Maschinen wie Gattersägen, Profilzerspanwerke und Kreissägen bergen hohe Verletzungsrisiken. Unfälle und Personenschäden können durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen gemäß dem Stand der Technik vermieden werden. Auch sekundäre Risiken, die langfristig zu Arbeitsausfällen führen können, wie Staub und Lärm, müssen berücksichtigt werden. Sicherheitsvorkehrungen wie Absauganlagen und persönliche Schutzausrüstung tragen dazu bei, langfristige Gesundheitsschäden zu vermeiden. Zudem gehören Brand- und Explosionsschutz zu den wesentlichen Sicherheitsanforderungen in Sägewerken
Sicherheitslichtgitter wie PSENopt/PSENopt II ermöglichen bei regelmäßigem Materialfluss oder direktem Zugriff am Gefahrenbereich einen sicheren und flexiblen Eingriff in den Produktionsprozess.
Altbestände und Neuanlagen
In der Praxis gibt es zwei Arten von Anlagen, die sicherheitstechnisch betrachtet werden können: Bestandsanlagen und neu errichtete Anlagen. Ein weit verbreiteter Mythos über Bestandsanlagen ist der sogenannte „Bestandsschutz“, der jedoch nicht existiert. Stattdessen gibt es gesetzliche und normative Anforderungen, die sowohl an Hersteller von Maschinen für die Holzindustrie als auch an deren Betreiber gestellt werden. Für Hersteller ist vor allem die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG relevant, die ab dem 27.01.2027 durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt wird.
Diese Richtlinie betrifft sowohl vollständige als auch unvollständige Maschinen, die zusammen eine Gesamtheit von Maschinen oder eine Gesamtanlage bilden. Besonders wichtig ist der Anhang IV (zukünftig Anhang I der neuen Verordnung), der Maschinenkategorien mit hohem Gefährdungspotenzial auflistet und spezielle Konformitätsbewertungsverfahren erfordert. Dazu gehören viele Holzbearbeitungsmaschinen.
In der Praxis gibt es zwei Arten von Anlagen, die sicherheitstechnisch betrachtet werden können: Bestandsanlagen und neu errichtete Anlagen.
Normen und Richtlinien
Zudem sind die Richtlinien 2014/30/EU (Elektromagnetische Verträglichkeit) und 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) zu berücksichtigen. Eine grundlegende Norm ist die EN ISO 12100, die die Risikobeurteilung und Risikominderung von Maschinen behandelt. Weitere wichtige Normen sind die EN ISO 13857 (Sicherheitsabstände), die EN ISO 13849 (sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen) und die EN ISO 14120 (trennende Schutzeinrichtungen). Hersteller sollten auch prüfen, ob es produktspezifische C-Normen für ihre Maschinen gibt. Betreiber müssen sicherstellen, dass die Anforderungen der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), der Arbeitsstättenverordnung (AStV) und der Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) der jeweiligen nationalen Gesetzgebung erfüllt werden. Dies bedeutet, dass sowohl Bestandsanlagen auf den aktuellen Stand der Sicherheitstechnik gebracht als auch neue Maschinen und Anlagen regelmäßig auf neue Risiken und Gefährdungspotenziale überprüft werden müssen.
Ein Beispiel für regelmäßig durchzuführende Arbeiten ist die Nachlaufmessung von nicht trennenden Schutzeinrichtungen wie Sicherheitslichtgittern oder Safety-Scannern. Nachlaufzeiten von Maschinen können sich im Laufe der Zeit ändern, sodass ein ursprünglich korrekt installiertes Lichtgitterpaar möglicherweise nicht mehr den erforderlichen Abstand zur Gefährdungsstelle einhält. In solchen Fällen ist der Betreiber dafür verantwortlich, den Sicherheitsmangel zu beheben und eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
Sichere Radarsensoren finden ihren Einsatz, wenn optoelektronische Sensoren an ihre Grenzen stoßen: raue Umgebungen, wie beispielsweise im Outdoor-Bereich oder bei der Materialverarbeitung lassen sich mit PSENradar sicher überwachen. Denn Radartechnologie (FMCW: frequency modulated continuous wave) stellt auch bei äußeren Einflüssen wie etwa Staub, Schmutz, Regen, Licht, Funkenflug oder Erschütterungen eine hohe Verfügbarkeit sicher.
Wesentliche Veränderungen von Maschinen
In Unternehmen kommt es häufig vor, dass Maschinen und Anlagenbereiche nach einer gewissen Zeit an spezielle Betriebsanforderungen angepasst werden müssen. Dabei ist stets zu prüfen, ob eine „wesentliche Veränderung“ der Maschine vorliegt. Dies kann sowohl geringfügige oder teilweise Anpassungen als auch wesentliche Modifikationen umfassen. In Österreich wird der Umbau von Maschinen in § 35 des Arbeitsschutzgesetzes (AschG) geregelt.
Eine „wesentliche Veränderung“ kann durch folgende Faktoren erreicht werden:
• eine tiefgreifende Verkettung,
• eine Änderung der bestimmungsgemäßen Verwendung,
• eine Erhöhung der Leistung einer Maschine oder Anlage.
Wenn einer dieser Punkte im Zusammenhang mit einem Risiko steht und die vorhandenen Schutzmaßnahmen nicht mehr ausreichen, muss ein neues Konformitätsbewertungsverfahren gemäß der Maschinensicherheitsverordnung bzw. der Richtlinie 2006/42/EG durchgeführt werden. Verantwortlich dafür ist in erster Linie der Betreiber der Anlage oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen.
Die maximalen Abstände für Sicherheit bei Holzkonstruktionen bzw. ind er Holz-verarbeitenden Industrie variieren je nach Anwendungsbereich (Absturzsicherung, Unterkonstruktion oder Brandschutz).
Verkettete Maschinen und Anlagen
Ein Blick in die Maschinenrichtlinie zeigt, dass es neben einzelnen Maschinen auch eine Gesamtheit von Maschinen geben kann, die so angeordnet und betätigt werden, dass sie als Einheit funktionieren. Maschinen oder Teilanlagen werden über Schnittstellen zu komplexeren Anlagen verknüpft. In der Holzindustrie lässt sich dies am Beispiel eines Sägewerks verdeutlichen, wo die Fertigungslinie mit der Aufgabe der Rundhölzer beginnt, über die Profilzerspanung führt und schließlich mit der Sortierung und Paketierung endet. Alle Teilbereiche zusammen bilden die Gesamtheit von Maschinen gemäß der Begriffsdefinition der Richtlinie 2006/42/EG.
Wer Maschinen oder Teilanlagen zu komplexeren Gesamtanlagen verkettet, wird gesetzlich wie ein Hersteller einer Maschine behandelt. In den Verantwortungsbereich fällt dann auch die Konformität der Gesamtheit von Maschinen bzw. der verketteten Anlage. Es ist ein Konformitätsverfahren mit all seinen Anforderungen durchzuführen und abschließend ein CE-Kennzeichen an der Gesamtanlage anzubringen. Diese Anforderungen gelten auch für Betreiber, die verkettete Anlagen für den Eigengebrauch herstellen und dabei vorhandene Altmaschinen mit Neumaschinen verknüpfen. Wichtig für den Betreiber ist es, sicherzustellen, dass die einzelnen Hersteller von Einzelmaschinen oder Teilanlagen die benötigten technischen Unterlagen wie Konformitätserklärungen, Einbauerklärungen sowie normgerechte Betriebs- und Wartungsanleitungen zur Verfügung stellen
Maschinensicherheit als A und O
Die Maschinensicherheit spielt eine entscheidende Rolle in der Holzindustrie, um Unfälle zu vermeiden und die Effizienz zu steigern. Sowohl Altbestände als auch Neuanlagen müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden, um den aktuellen Sicherheitsstandards zu entsprechen. Wesentliche Veränderungen an Maschinen erfordern eine sorgfältige Planung, um eine sichere Umsetzung und Verwendung nicht zu gefährden. Besonders bei der Verkettung von Maschinen und Anlagen ist eine umfassende Sicherheitsstrategie unerlässlich, um das Risiko von Störungen und Unfällen zu minimieren und eine rechtliche Sicherheit beanspruchen zu können. Insgesamt zeigt sich, dass kontinuierliche Investitionen in die Maschinensicherheit nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern langfristig auch wirtschaftlich sinnvoll sind.
Produkte im Bericht
Pilz PSENopt
Die Sicherheitslichtgitter der PSENopt-Baureihe sind optimal für den Einsatz an Maschinen mit zyklischen Eingriffen und einsetzbar für Anwendungen bis PL c (Typ 2) und PL e (Typ 4). Neben den Basis-Lichtgittern bieten die PSENopt Advanced Sicherheitslichtgitter erweiterte Funktionalitäten wie Muting, Blanking und Kaskadierung. Für platzkritische Anwendungen stehen die schmalen Sicherheitslichtgitter PSENopt slim mit integrierter Kaskadierfunktion zur Verfügung.
Pilz PSENradar
Sichere Schutzraumüberwachung in rauen Einsatzbedingungen: Sichere Radarsensoren finden ihren Einsatz, wenn optoelektronische Sensoren an ihre Grenzen stoßen: raue Umgebungen, wie beispielsweise im Outdoor-Bereich oder bei der Materialverarbeitung lassen sich mit PSENradar sicher überwachen. Denn Radartechnologie stellt auch bei äußeren Einflüssen wie etwa Staub, Schmutz, Regen, Licht, Funkenflug oder Erschütterungen eine hohe Verfügbarkeit sicher.









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