gastkommentar

Inspektionstermin Maschinensicherheit

Wie können Intervalle zur Inspektion und Prüfung von Maschinensicherheitseinrichtungen richtig bemessen werden? Diese Frage stellen sich viele Betreiber von Maschinen, wenn sie keine fest vorgeschriebenen Inspektionsintervalle aus den Unterlagen der Maschinenhersteller entnehmen können und nur mit der Aufforderung zur regelmäßigen Inspektion konfrontiert sind. Von Werner Zipperer, Market Product Manager Industrial Safety & Motion Control Sensors, Sick Österreich

Werner Zipperer, Market Product Manager Industrial Safety & Motion Control Sensors, Sick Österreich (werner.zipperer@sick.at)

Werner Zipperer, Market Product Manager Industrial Safety & Motion Control Sensors, Sick Österreich (werner.zipperer@sick.at)

Fakt ist, dass die nationalen Gesetzgeber die Direktive der EU Kommission zur sicheren Arbeitsmittelbereitstellung bzw. zum Arbeitnehmerschutz umsetzen und Inspektionen vor erstmaliger Inbetriebnahme, nach Umbau oder Veränderung der Anlage sowie in „regelmäßigen“ Abständen gesetzlich einfordern. Sind für die Gruppe der gefährlichen Maschinen, wie z. B. kraftbetriebene Pressen, Stanzen und Spritzgussmaschinen – mit Handbeschickung oder Handentnahme, die Inspektionsintervalle verbindlich definiert, suchen Betreiber von Maschinen, die nicht in diese Kategorie fallen, nach Orientierung, wie regelmäßige Inspektionsintervalle in geeigneter Weise festzulegen sind. Hier sind Verantwortliche gut beraten, sich in einer Beurteilung der Applikation, ähnlich wie bei einer Gefahrenanalyse oder Risikobeurteilung, einen Überblick zu verschaffen, um zu entscheiden, in welchen Abständen die Inspektionen sinnvollerweise durchgeführt werden.

Faktoren wie Einsatzumgebungsbedingungen (z. B. Verschmutzungsgrad, Vibration, Temperatureinfluss, …), die Einsatzzeiten der Maschine, der Manipulationsanreiz, der Verschleiß von mechanischen Teilen (wie z. B. von Bremsen, Kupplungen etc.) und die Exposition der Sicherheitseinrichtungen zum Produktionsumfeld sind dabei zu betrachten und zu bewerten. Die aktuelle Fassung der Norm für die „Anwendung von Schutzeinrichtungen zur Anwesenheitserkennung“ von Personen EN IEC62046 beschreibt dafür den nicht zu überschreitenden Gesamtrahmen, wonach der maximale zeitliche Abstand zwölf Monate nicht überschreiten sollte. Abhängig von den individuellen dokumentierten Analyseergebnissen, kann es aber notwendig werden, in deutlich kürzeren Intervallen die Sicherheitseinrichtungen mehrmals während eines Jahres zu inspizieren.

Es empfiehlt sich, für die Durchführung der Inspektionen erfahrene und zertifizierte Servicetechniker heranzuziehen, um eine hohe Qualität zu gewährleisten und den Mitarbeitern eine sichere Maschine bereitzustellen. Dazu machen Servicevereinbarungen mit qualifizierten Safety Service Dienstleistern durchaus Sinn, welche diesen Anspruch bieten können, um die Maschine bis zum nächsten Inspektionstermin zuverlässig und vor allem sicher betreiben zu können.

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