Lapp SOLAR XLR-CR 11-1: Für den Fall der Fälle

Neue Solarleitung entsprechend der OVE-Richtlinie R 11-1: Für die Verkabelung von Solarmodulen sowie zur Verbindung der Modulreihen mit dem Wechselrichter hat Lapp Austria die Solarleitung ÖLFLEX® SOLAR XLR-CR 11-1 entwickelt. Speziell für den österreichischen Markt entwickelt, entspricht diese Leitung den Anforderungen der OVE-Richtlinie R11-1. Sie stellt den präventiven Schutz von Einsatzkräften im Brandfall sicher. Die leichte Abmantelbarkeit in Kombination mit dem einfachen Auflegen oder Abgreifen des Kupferschirmgeflechts gewährleisten eine gute Verarbeitung sowie eine professionelle und qualitativ hochwertige Verkabelung. Aufgrund ihrer Produkteigenschaften minimiert die neue Solarleitung die Brandausbreitung sowie die Bildung toxischer Rauchgase im Brandfall.

Für den Fall der Fälle – die neue Leitung ÖLFLEX® SOLAR XLR-RC 11-1 hilft bei der Erfüllung der OVE-Richtlinie R 11-1.

Für den Fall der Fälle – die neue Leitung ÖLFLEX® SOLAR XLR-RC 11-1 hilft bei der Erfüllung der OVE-Richtlinie R 11-1.

Die Richtlinie R11-1 des Österreichischen Verbandes für Elektrotechnik (ÖVE) definiert Maßnahmen, die zum Schutz von Einsatzkräften bei Planung und Errichtung von Photovoltaikanlagen zu treffen sind. Diese ist keine Mussbestimmung, jedoch wird im Schadensfall überprüft, ob diese „Anerkannte Regel der Technik“ eingehalten wurde. Vieles, was verantwortungsvolle Anlagenplaner in den letzten Jahren bereits geplant und verbaut haben, wurde hier in einer offiziellen Richtlinie zusammengefasst. Davon profitieren Einsatzkräfte und Anlagenbetreiber gleichermaßen.

Allein die Gefährlichkeit eines Stromunfalles mit den bei Photovoltaikgeneratoren oft sehr hohen Gleichspannungen bis zum Wechselrichter ist schon ein gewichtiges Argument für Einsatz und Umsetzung dieser Richtlinie. Auch für zukünftige Anlagenbetreiber, die sich in der Planungsphase befinden, ist die R 11-1 ein wichtiges Thema, da ihre Einhaltung auf etwaige zukünftige Schadensfälle optimal vorbereitet.

Quellennahes Schalten

Zu den technischen Maßnahmen gehören u. a. Einrichtungen zur Abschaltung der Gleichspannungsquelle einer Photovoltaikanlage. Diese Einrichtungen zum quellennahen Schalten, Trennen oder Kurzschließen müssen bei Netz- oder Wechselrichterabschaltung automatisch aktiv werden. Auch muss gewährleistet sein, dass sich die Photovoltaikanlage erst nach Behebung der Auslöserursache wieder einschalten lässt. Von außerhalb des Hauses oder über andere Auslösemechanismen betätigt, können DC-Freischalteinrichtungen in unmittelbarer Nähe der Modulstränge die Gleichstromleitung direkt am Dach unterbrechen. Der Wechselrichter, durch seine interne Netzüberwachung alarmiert, deaktiviert sich automatisch.

DC-Solarleitungen mit Schirmung

Die Richtline R11-1 definiert auch die baulichen Maßnahmen zum Erreichen der Schutzziele. Eine zielführende bauliche Maßnahme ist die Verlegung von DC-Solarleitungen mit Schirmmaßnahme. Diese sind beidseitig in den Potentialausgleich einzubeziehen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der Mindestquerschnitt der Schirmung unter Berücksichtigung der Leitfähigkeit mindestens dem Leiterquerschnitt entspricht.

Gerade bei Photovoltaikanlagen mit den bekannten langfristigen Garantien gilt es mehr denn je, beginnend von der Planung über die Lieferkette bis zur Durchführung, technisch saubere Lösungen für die Nutzer/Betreiber zu erarbeiten. Somit ist die R11-1 ein Baustein für die zukünftige Ausrichtung und Positionierung des hochqualifizierten Photovoltaik-Spezialisten in diesem hochsensiblen Markt.

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