IBF EN ISO 12100: CE-Kennzeichnung elektrischer Geräte

Gesetzliche Pflicht zur Risikobeurteilung: Am 20. April 2016 ist die zweijährige Übergangsfrist für die im Alignment Package im EU-Amtsblatt L 96 vom 29. März 2014 veröffentlichten EU-Richtlinien abgelaufen. Damit herrscht nun endgültige Klarheit: Auch für Produkte die der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU unterliegen, muss eine Risikobeurteilung durchgeführt und dokumentiert werden. Erst dann darf die CE-Kennzeichnung erfolgen und die Konformitätserklärung rechtsverbindlich unterschrieben werden.

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Downloads und weiterführende Informationen:

• EU- Amtsblatts: Liste der harmonisierten Normen nach der Niederspannungsrichtlinie
• ISO/IEC Guide 51
• CENELEC Guide 32
• New Legislative Framework
• Link zum kostenlosen Download der Niederspannungs- und weiterer EU-Richtlinien

www.ibf.at/niederspannungsrichtlinie

Neben Haushaltsgeräten und einer Fülle anderer elektrischer Geräte wie z. B. Überspannungsschutzgeräte, Elektromotoren sowie Audio- und Videogeräte, fallen vor allem auch für sich allein in den Verkehr gebrachte Schaltschränke in den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie. Eine detaillierte Auflistung ist in der Liste der harmonisierten Normen nach der Niederspannungsrichtlinie im EU-Amtsblatt zu finden.

Abbildung 2: EN ISO 12100, Bild 1: Schematische Darstellung des dreistufigen iterativen Prozesses zur Risikominderung

Abbildung 2: EN ISO 12100, Bild 1: Schematische Darstellung des dreistufigen iterativen Prozesses zur Risikominderung

Praxis-Seminar: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie

Beantwortung dieser und weiterer Fragen:
• Was ist im „Konformitätsbewertungsverfahren“ von wem zu erledigen?
• Wie erfolgt eine Risikobeurteilung, z. B. im Schaltschrankbau?
• Welche zwei wichtigen Punkte sollten unbedingt beachtet werden, um hohe (Folge-)Kosten zu vermeiden.
• Wie die gesetzlich geforderten Dokumentationen gewinnbringend erstellt werden können und wie sie in zukünftigen Projekten zur Kostenreduktion beitragen können.

www.ibf.at

Schaltschränke für Maschinen

Im Maschinen- und Anlagenbau werden Schaltschränke häufig zugekauft. Dadurch ergibt sich eine wichtige Schnittstelle zwischen dem Maschinenbau und den Herstellern der Schaltschränke. Wenn z. B. in der Maschine für die Absicherung eines Gefährdungsbereichs eine steuerungstechnische Schutzeinrichtung zum Einsatz kommt, befinden sich die Positionswächter dafür direkt an der Maschine, die Auswertegeräte und die Aktoren jedoch im Schaltschrank.

Der Schaltschrankbauer wird, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, „seine“ Risikobeurteilung auf die im inneren des Schaltschranks liegenden elektrischen Gefährdungen beziehen. Mit dem Ausstellen der EG-Erklärung erklärt der Hersteller des Schaltschranks somit die Rechtskonformität des Schaltschranks für sich, aber natürlich nicht die Tauglichkeit des Schaltschranks im Zusammenspiel mit der Maschine. Dies zu prüfen liegt in der Verantwortung jenes Unternehmens, das die Maschine oder Anlage in den Verkehr bringt.

Gesetzliche Forderung zur Risikobeurteilung

Im Gegensatz zur Maschinenrichtlinie enthält die Niederspannungsrichtlinie selbst keine Vorgaben, wie eine Risikobeurteilung in der Praxis konkret durchgeführt und dokumentiert werden muss, sie muss lediglich „geeignet“ sein (siehe Kasten).

Verwirrung um Normen

Die nach Maschinenrichtlinie harmonisierte Norm EN ISO 12100 (Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung) ist im EU-Amtsblatt nach Niederspannungsrichtlinie nicht gelistet. Dies führt zur Frage, ob diese Norm dennoch für Risikobeurteilungen nach der Niederspannungsrichtlinie angewendet werden darf.

Bei der Beantwortung dieser Frage unterstützt die Darstellung in Abbildung 1: EN ISO 12100 wurde auf Basis des übergeordneten ISO/IEC Guides 51 (Safety aspects — Guidelines for their inclusion in standards) entwickelt. Darauf wird in der Einleitung der EN ISO 12100 hingewiesen: „Soweit dies bei der Abfassung der vorliegenden Internationalen Norm zweckdienlich war, wurde der ISO/IEC Guide 51 berücksichtigt.“

Dieser Guide richtet sich aber nicht an Konstrukteure und Planer sondern an Hersteller von Normen. Somit wäre zu erwarten gewesen, dass EN ISO 12100 entweder auch nach der Niederspannungsrichtlinie als harmonisierte Norm gelistet wird oder dass es parallel zur EN ISO 12100 eine Basisnorm für die Durchführung von Risikobeurteilungen nach Niederspannungsrichtlinie geben würde. Das ist aber nicht der Fall. Stattdessen wurde 2014 der CENELEC Guide 32 (Guidelines for Safety Related Risk Assessment and Risk Reduction for Low Voltage Equipment) entwickelt.

CENELEC Guide 32

Im Vorwort dieses Guides finden sich interessante Informationen zur Anwendbarkeit im Zusammenhang mit der Niederspannungsrichtlinie: „The content of this Guide refelcts the requirements in the Low Voltage Directive 2014/35/EU.“ Ein Vergleich mit EN ISO 12100 zeigt, dass die Methoden im Grundsatz völlig identisch sind. Darüber hinaus existieren elektrotechnische Produktnormen, die auf dem ISO/IEC Guide 51 basieren und das Verfahren nach ISO 12100 auch für elektrotechnische Produkte als geeignet erklären. Ein Beispiel dafür ist in EN 61010-1:2010 im Anhang J (Risikobeurteilung) zu finden: "Im Folgenden ist ein Verfahren zur Beurteilung eines RISIKOS beschrieben, welches auf dem ISO/IEC Guide 51 (1999) basiert. Andere Verfahren sind in ISO 14971, SEMI S10, IEC 61508, ISO 14121-1 (Anm.: heute ISO 12100) und ANSI TR3 beschrieben. Andere eingeführte Verfahren zur Risikobeurteilung können ebenfalls genutzt werden."

Somit liegt man aus Sicht des Verfassers grundsätzlich nicht falsch, wenn auch für elektrische Geräte die nach der Maschinenrichtlinie harmonisierte Norm EN ISO 12100 angewendet wird. Viel wichtiger als sich in juristischen und normativen Details zu verlieren, ist es dafür zu sorgen, dass sich alle am Entwicklungsprozess beteiligten Personen an der Risikobeurteilung entsprechend beteiligen.

Risikobeurteilung in der Praxis

Das pragmatische Vorgehen beschreibt am besten das Bild 1 der EN ISO 12100 (siehe Abbildung 2). Es stellt den dreistufigen iterativen Prozess zur Risikominderung schematisch dar. Diese Darstellung befindet sich in etwas einfacherer Form auch im ISO/IEC Guide 51 sowie im CENELEC Guide 32. Die wichtigsten Schritte bei der normenkonformen Risikobeurteilung sind:

1. Festlegung der Grenzen des Produkts (bestimmungsgemäße Verwendung, vorhersehbare Fehlanwendung, ...) 2. Identifizieren aller Gefährdungen in allen Lebensphasen wie z. B. im Normalbetrieb, beim Reinigen, Umrüsten usw. Dazu dient eine beispielhafte Gefährdungsliste in Anhang B der EN ISO 12100 oder in Anhang A des CENELEC Guides 32. 3. Für alle identifizierten Gefährdungen muss das Risiko eingeschätzt werden. Das muss nicht für alle Gefährdungen dieselbe Person erledigen! 4. Danach muss im Rahmen der Risikobewertung entschieden werden, ob das (Rest-)Risiko akzeptabel ist oder ob es (weiter) reduziert werden muss. 5. Wenn das Restrisiko nicht akzeptabel ist, muss eine geeignete Risikominderung nach dem „Drei-Stufen-Verfahren“ erfolgen: Erstenns inhärent sichere Konstruktion, zweitens Schutzmaßnahmen und drittens Benutzerinformationen, falls das Risiko nicht mit den Maßnahmen der Stufen eins und zwei hinreichend gemindert werden konnte.

Besonders wichtig: Die Sicherheit muss im Konstruktionsprozess geplant werden. Leider kommt es in der Praxis viel zu oft vor, dass Risikobeurteilungen erst durchgeführt werden, wenn das Produkt bereits hergestellt oder sogar ausgeliefert ist. Dieses Vorgehen ist mit hohen wirtschaftlichen Risiken verbunden, wie das aktuelle Beispiel des Rückrufs des Samsung Galaxy Note 7 eindrucksvoll vor Augen führt.

Softwaretechnische Unterstützung

Ein TÜV-geprüftes System zur normenkonformen Durchführung und Dokumentation von Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100 ist das von der Firma IBF (A) entwickelte Softwaretool Safexpert. Besonders wertvoll sind die Statusauswertungen, die auf Knopfdruck anzeigen, für welche identifizierten Gefährdungen das Risiko noch nicht hinreichend gemindert wurde. Die integrierte Normenverwaltung unterstützt bei der Suche nach geeigneten Normen und ermöglicht stets den direkten Zugriff auf die Volltexte harmonisierter europäischer Normen in deutscher und englischer Sprache. Ebenfalls sehr hilfreich sind die kontinuierlichen Prüfungen, ob die aktuell gewählten Lösungen noch dem aktuellen Stand der Normung entsprechen. Seit März 2016 ist das neue Module CE-Leitfaden nach Niederspannungsrichtlinie verfügbar.

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